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24.11.2021 // Online // Recht + Betriebspraxis

Online-Workshop „Digitales Hinweisgebersystem“

Der Gesamtverband textil+mode bietet zwei kostenlose Online-Workshops zum „Digitales Hinweisgebersystem“ am 20. Oktober und 24. November 2021 an. 

Unternehmensinterne Hinweisgebersysteme zählen zu den essenziellen Bestandteilen von funktionierenden Compliance-Systemen.

Durch die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (Richtlinie 2019/1937) und das neue Lieferkettengesetz werden die Unternehmen künftig auch gesetzlich dazu verpflichtet, ein unternehmensinternes Hinweisgebersystem einzurichten.

Potentielle Hinweisgeber („Whistleblower“) sollen so die Möglichkeit erhalten, dem Unternehmen vertraulich und sicher Verstöße gegen bestimmte Rechtsverstöße zu melden.

Die Hinweisgeberschutz-Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bereits bis Mitte Dezember 2021 umgesetzt werden. Höchste Zeit somit für die Unternehmen der deutschen Textil- und Modeindustrie, sich mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie über praktikable Lösungsansätze vertraut zu machen.

Der Gesamtverband textil+mode bietet zwei kostenlose Online-Workshops zum „Digitales Hinweisgebersystem“ am 20. Oktober (für Mitglieder von Fachverbänden z. B. GermanFashion) und 24. November 2021 (für Mitglieder von Landesverbänden z. B. Südwesttextil) an. Der Workshop informiert im ersten Teil über die neuen rechtlichen Anforderungen zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Im zweiten Teil werden die digitalen Hinweisgebersysteme von der EQS Group AG und die Sonderkonditionen für Unternehmen der deutschen Textil- und Modeindustrie vorgestellt.

Die Teilnehmer werden ausgiebig Zeit haben, Ihre Fragen zu stellen.

  • EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern: Welche Anforderungen kommen auf die Unternehmen zu? Kristina Harrer-Kouliev, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Anforderungen an den Hinweisgeberschutz nach dem neuen Lieferkettengesetz Batzorig Daarten, Rechtsanwalt, Gesamtverband textil+mode
  • EQS Integrity Line & Hinweisgeberportal: Live-Demonstration, Vorstellung der Sonderkonditionen und Q&A Christian Hasewinkel und Anna Wiest, EQS Group AG

20. Oktober 2021 von 10:00 bis 12:00 Uhr 

(für Mitglieder von GermanFashion Modeverband Deutschland e. V., Gesamtverband der deutschen Maschen-Industrie - Gesamtmasche e. V., HDS/L Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e. V., Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e. V., Industrieverband Veredlung - Garne - Gewebe Technische Textilien e. V., Deutscher Textilreinigungs-Verband e. V.)

24. November 2021 von 10:00 bis 12:00 Uhr 

(für Mitglieder von Verband der Nordwestdeutschen Textil -und Bekleidungsindustrie e. V., Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V., Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V., Verband der Rheinischen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V., Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V., Verband der Textil- und Bekleidungsindustrie Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland e. V., Arbeitgeberverband der Bekleidungsindustrie Aschaffenburg und Unterfranken e. V., Arbeitgeberverband der Textilindustrie von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e. V., Gesamtvereinigung Bekleidungsindustrie Niedersachsen und Bremen e. V.)

Kristina Harrer-Kouliev, Fachanwältin für Arbeitsrecht, betreut bei der BDA arbeitsrechtliche Themen, u. a. auch die Hinweisgeberschutzrichtlinie.

Batzorig Daarten, Rechtsanwalt, betreut beim Gesamtverband textil+mode rechts- und steuerpolitische Thermen, u. a. auch das Lieferkettengesetz.

Christian Hasewinkel und Anna Wiest sind erfahrene Berater der EQS Group AG und werden mit großer Expertise die digitalen Hinweisgebersystem-Lösungen von EQS live vorstellen und
Antworten auf Ihre Fragen geben.

15. Oktober 2021

Ansprechpartner*innen

Ulrike Markert

Auslandsmessen

Gesamtverband textil+mode

T +49 30 726220-21F +49 30 726220-121umarkert@textil-mode.de

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