
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Tatsachen, die die Kündigung begründen, auszusprechen.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mitglieder-Login anfordern Passwort vergessen? Mitglied werden