Welche Anforderungen sind an ein Organisationskonzept von Arbeitgeber*innen zu stellen, um mit dieser Begründung den Teilzeitwunsch von Mitarbeitenden abzulehnen? Mit dieser Frage hat sich das LAG Mecklenburg-Vorpommern befasst (Urteil vom 26.9.2023 - 2 Sa 29/23).
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