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09.02.2022 // Recht + Betriebspraxis

Die Landesregierung hat die CoronaVO BW erneut geändert. Ab 09. Februar entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, es sind wieder mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen u.a. bei der Nutzung der Betriebskantinen nicht mehr erfasst werden.

Hoppla!

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