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30.03.2021 // Fachkräfte + Märkte

Änderung der Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“

Die Änderungen der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.

Anfang März wurden die Änderungen der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ bekannt gegeben, die nun im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden und damit in Kraft getreten sind. Die Änderungsbekanntmachung finde Sie in der Anlage zum Download.

Die Änderungsbekanntmachung enthält Angaben dazu, ab wann bzw. für welche Zeiträume die geänderten Fördertatbestände beantragt werden können. Diese sind wie folgt:

  • Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus für Ausbildungsverhältnisse, die ab 1. Juni 2021 beginnen
  • Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit für Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder für die Monate ab April 2021
  • Übernahmeprämie ab Inkrafttreten der Richtlinie, d. h. ab sofort
  • „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“, die aufgrund behördlicher Anordnung seit November 2020 oder später ihre Geschäftstätigkeit nicht/in geringem Umfang ausüben durften.

Die Berechnung der Anzahl an Ausbildungsverhältnissen für die Ausbildungsprämien wurde angepasst. Im Unterschied zu der bisherigen Berechnung wird nun nicht mehr der Durchschnitt, sondern die Summe der jeweiligen Ausbildungsverhältnisse für den Vergleich mit der Ausbildungsleistung der letzten drei Jahre herangezogen. Zum besseren Verständnis sollen dazu Rechenbeispiele zur Verfügung gestellt werden.

Die Änderungen der zweiten Förderrichtlinie werden aller Voraussicht nach in Kraft treten. Über die Entwicklungen zu diesen Änderungen informieren wir Sie gerne.

Ansprechpartner*innen

Christine Schneider

Leiterin Fachkräfte + Märkte

T +49 711 21050-25M +49 1520 9267585schneider@suedwesttextil.de

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