Profil
©Istockphoto.com/BeritK
14.02.2023 // Recht + Betriebspraxis

Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Diese berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022 und sind ab 1. April 2023 anzuwenden.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required