
Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Diese berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022 und sind ab 1. April 2023 anzuwenden.
Hoppla!
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