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05.04.2022 // Recht + Betriebspraxis

Aktualisierte Unterlagen zum Kurzarbeitergeld

Wir stellen Ihnen aktuelle Unterlagen zum verlängerten Kurzarbeitergeld zur Verfügung. 

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden (vgl. Bundesgesetzblatt). Vor diesem Hintergrund hat die Bundesagentur für Arbeit folgende Fachliche Weisung veröffentlicht: Weisung 202203012 vom 25. März 2022 – „Verlängerung von Sonderregelungen durch Änderung des § 421c SGB III“.

Darüber hinaus wurden die FAQ der BA zum Kurzarbeitergeld „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“ aktualisiert.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat zudem ihre FAQ überarbeitet. Sie finden die FAQ-Kurzarbeit der BDA hier. Die Version mit den gelb markierten Änderungen finden Sie unter Downloads..

 

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