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22.01.2021 // Fachkräfte + Märkte

Aktuelles zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit informiert über aktuelle Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, welches KMU während der Pandemie in der Ausbildung stützt.

Die Corona-Krise stellt viele Ausbildungsbetriebe vor große finanzielle Herausforderungen. Die Krise erschwert es vielen Betrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU: Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten), die von der Krise betroffen sind. Ausnahme ist die Übernahmeprämie: Sie kann unabhängig von der Beschäftigtenzahl gefördert werden.

Baden-Württemberg in Zahlen: Prämien und Zuschuss

Für die Auszahlung der Ausbildungsprämie gab es 1 490 positive Entscheide und 903 Ablehnungen. Für die Ausbildungsprämie plus gab es 2 266 positive Entscheide und 324 Ablehnungen. Für den Zuschuss der Ausbildungsvergütung gab es 201 positive Entscheide und 458 Ablehnungen. Die Übernahmeprämie wurde 14 mal bewilligt und 58 mal abgelehnt. (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand: Dezember 2020)

Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus

  • Gefördert werden KMU, die ihr Ausbildungsniveau halten oder sogar erhöhen.
  • Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.
  • Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten im Jahr 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit waren oder der Umsatz des Ausbildungsbetriebes von April bis Dezember 2020 gegenüber 2019  entweder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittliche 50 Prozent oder fünf zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen ist
  • Wichtig: Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 24. Juni 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen.

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

  • Kleine und mittlere Unternehmen können einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie trotz Corona-Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen
  • Gefördert werden KMU, die ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken und auch deren Ausbilderinnen und Ausbilder davon ausgenommen ist.
  • Der Arbeitsausfall muss im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung mindestens 50 Prozent betragen
  • Wichtig: Die Förderung erhalten die Unternehmen rückwirkend. Der Zuschuss kann seit September 2020 (für August 2020) beantragt werden und letztmals für Juni 2021.

Übernahmeprämie

  • Gefördert werden Unternehmen, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen und die Ausbildung fortgeführt werden kann
  • Das insolvente Unternehmen und das die Ausbildung fortführende Unternehmen brauchen keine KMUs zu sein.
  • Wichtig: Unternehmen können eine Förderung mit der Übernahmeprämie für Ausbildungen erhalten, wenn die Ausbildung zwischen 1. August und 30. Juni 2021 fortgesetzt wird.

Weitere Informationen

  • Weitere Informationen sowie Anträge und Erklärungen sind hier zu finden.
  • Aktuelle Monatszahlen zu positiven Entscheidungen, Auszahlungen und Ablehnungen von Prämien und Zuschüssen sind hier zu finden.
  • Informationen zur Zuständigkeit für die Förderung von Verbundausbildungen und zu den Vorrausetzungen sind hier zu finden.

Ansprechpartner*innen

Christine Schneider

Leiterin Fachkräfte + Märkte

T +49 711 21050-25M +49 1520 9267585schneider@suedwesttextil.de

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