Sofortiges Annahmeverlangen bei Aufhebungsvertrag
Darf ein Aufhebungsvertrag nur zu sofortigen Annahme vorgelegt werden?
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist immer eine schwierige Situation. Häufig werden einvernehmliche Aufhebungsverträge von den Arbeitgebern vorgeschlagen. Es stellt sich dann immer die Frage, ob Druck auf die Mitarbeiter aufgebaut werden darf, um diese zur Annahme zu bewegen.
Umstritten war hier immer, ob eine sofortige Annahme verlangt werden darf wie zum Beispiel „dieses Angebot gibt es nur jetzt“. Dies könnte einen Verstoß gegen das Gebot zum fairen Verhandeln darstellen. Hierzu hat das BAG nun erfreulicherweise am 24. Februar 2022 (Aktenzeichen 6 AZR 333/21) entschieden, dass alleine der Umstand, dass der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag von einer sofortigen Annahme des Angebots abhängig macht, keine Pflichtverletzung begründet.
Insoweit kann die sofortige Annahme des Angebotes in einem Gespräch über die Beendigung des Arbeitsvertrages verlangt werden.