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06.09.2023 // Recht + Betriebspraxis

Wenn ein Arbeitnehmer in einer WhatsApp Gruppe Vorgesetzte oder Kollegen beleidigt, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Entscheidende Frage war hierbei, ob die Äußerung in einer „privaten“ Gruppe verwendet werden durfte.

Hoppla!

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