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30.08.2023 // Recht + Betriebspraxis

Welche Anstrengungen haben Mitarbeitende nach Ausspruch einer Kündigung und während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses zu unternehmen, um sich nicht dem Vorwurf des böswilligen Unterlassens einer anderweitigen Beschäftigung gem. § 11 Nr. 2 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) verbunden mit dem Verlust von Ansprüchen auf Annahmeverzugslohn auszusetzen? Mit dieser Frage hat sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg befasst (Urteil vom 29.12.2022 – 3 Sa 100/21).

Hoppla!

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