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03.01.2022 // Recht + Betriebspraxis

Anpassung des Antragsformulars „Praktika zu Weiterbildungszwecken"

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 Änderungen in den Fachlichen Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung vorgenommen.

Insbesondere bei Praktika zu Weiterbildungszwecken gem. § 15 BeschV wurden Änderungen vorgenommen. Für Praktika zu Weiterbildungszwecken nach § 15 BeschV ist seitdem das Einvernehmen der BA auch bei visumfreier Einreise erforderlich.

Nach Abstimmungen mit der BA konnte die BDA im Antragsverfahren für studienfachbezogene Praktika von ausländischen Studierenden gem. § 15 Nr. 6 BeschV Erleichterungen für Arbeitgeber erreichen. Bei der Antragsstellung kann nun vollständig auf das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ verzichtet werden. Das Antragsformular „Praktikum zu Weiterbildungszwecken“ wurde gleichzeitig um wenige Angaben erweitert.

Das neue Antragsformular finden Sie bei den Downloads.

Weitere Information finden Sie auch hier.

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