Die EU-Kommission hat eine Verordnung beschlossen, die eine Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln („Mikroplastik“) als Stoff oder Gemisch in Form eines Verbots des Inverkehrbringens vorsieht. Die EU-Kommission hat jetzt eine Erläuterung zum Anwendungsbereich der Beschränkung mit Bezug u. a. auf Textilien und Schuhe veröffentlicht.
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