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23.11.2022 // Recht + Betriebspraxis

Die Abgabe der Bescheinigungen muss ab dem 01. Januar 2023 auf elektronischem Wege erfolgen, eine Abgabe in Papierform ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Nutzung des digitalen Verfahrens ist aufgrund des 7. SGB IV Änderungsgesetzes ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend.

Hoppla!

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