Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem unterschiedliche Gesetze geändert werden sollen (Artikelgesetz). Unter Artikel 1 befassen sich die Ministerien mit dem AGG.
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