
Kurzfristiger Beschluss zur Übernahme von EU-Arbeitsplatzgrenzwerten (IOELV) für Acrylaldehyd und Schwefeldioxid. Das BMAS sieht für 15 weitere Stoffe Absenkungen der Arbeitsplatzgrenzwerte aufgrund der EU-Vorgaben vor. Um fachliche Beurteilung für die konkrete Auswirkung auf Unternehmensebene wird bis zum 13. August 2024 erwünscht.
Hoppla!
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