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18.10.2022 // Recht + Betriebspraxis

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich zur kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung geäußert (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21).

Hoppla!

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