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14.10.2025 // Recht + Betriebspraxis

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Fachliche Weisung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf Betreiben der Arbeitgeber, gültig ab 1. Oktober 2025, neu gefasst. Dabei wurde insbesondere die Auffassung zu mobiler Arbeit ausschließlich aus dem Ausland korrigiert.

Hoppla!

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