Profil
©iStockphoto.com/Sinenkiy
28.03.2024 // Fachkräfte + Märkte

Die am 1. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete werden bis zum 4. März 2025 automatisch verlängert. Ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit ist ebenfalls möglich.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo Südwesttextil Dieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required