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18.12.2020 // Fachkräfte + Märkte

Ausbildungsberuf Textil- und Modenäher wurde entfristet

Die IG Metall und textil+mode haben sich darauf verständigt, dass der zweijährige Ausbildungsberuf Textil- und Modenäher entfristet wird und über den 31. Juli 2021 hinaus Bestand hat.

In Absprache zwischen den Sozialpartnern IG Metall und textil+mode hat das Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) seine Schlussfolgerung aus der vier Jahre andauernden Evaluation zum Ausbildungsberuf Textil- und Modenäher/in gezogen und einen Antrag auf Entfristung der Ausbildungsordnung beim BMWi gestellt. Diesem Antrag hat der Hauptausschuss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugestimmt. Somit ist die Befristung aufgehoben, und der zweijährige Ausbildungsberuf hat weiterhin Bestand.

Die Änderungsverordnung enthält folgenden Punkt:
In § 20 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin vom 25. Juni 2015 (BGBl. I S. 1012), wird die Angabe „und mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft“ gestrichen.

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