Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) geändert. Sie enthält neue Meldeinhalte für die Unfallanzeige ab 1. Januar 2024 und wesentliche Änderungen zu einem digitalisierten Verfahren ab dem 1. Januar 2028.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mitglieder-Login anfordern Passwort vergessen? Mitglied werden