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26.07.2023 // Recht + Betriebspraxis

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) geändert. Sie enthält neue Meldeinhalte für die Unfallanzeige ab 1. Januar 2024 und wesentliche Änderungen zu einem digitalisierten Verfahren ab dem 1. Januar 2028.

Hoppla!

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