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15.03.2023 // Recht + Betriebspraxis

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung der Arbeitgeberin, nachdem der Arbeitnehmer den Geschäftsführer der Arbeitgeberin am Tag vor Ausspruch der Kündigung beleidigt und körperlich bedrängt habe.

Hoppla!

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