BAG schränkt Auskunftsanspruch des Betriebsrates ein
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den allgemeinen Auskunftsanspruch des Betriebsrats gemäß § 80 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in einer aktuellen Entscheidung deutlich eingeschränkt (BAG, Beschluss vom 09.04.2019, 1 ABR 51/17).
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