
BDI-Stellungnahme zum Energiesicherungsgesetz und zum „Fuel Switch“
Die Wirtschaft arbeitet mit Hochdruck daran, sich auf die geänderten Energieversorgungsbedingungen einzustellen. Für eine schnellstmögliche Umstellung auf andere Energieträger müssen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen nachgesteuert werden. In seiner gestern veröffentlichten Stellungnahme des BDI werden fünf Kernforderungen an die Politik gestellt und Lösungsansätze aufgezeigt.
Am 12. Juli 2022 sind Änderungen des Energiesicherungsgesetzes und weiterer Gesetze in Kraft getreten, um für die drohende Gasmangellage gerüstet zu sein. Verschiedene Änderungen betreffen direkt die Möglichkeit, einen sog. „Fuel Switch“ von Energie- und Industrieanlagen zu erleichtern mit dem Ziel, Gas einzusparen.
Der BDI weist engagiert darauf hin, dass diese Regelungen nicht ausreichend sind, denn für einen kurzfristigen „Fuel Switch“ und die Aufrechterhaltung der Industrieproduktion in der Gasmangellage müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen dringend und kurzfristig verbessert werden.
Ansprechpartner*innen
In seiner gestern veröffentlichten Stellungnahme zum Energiesicherungsgesetz und der Abweichungsverordnung zum „Fuel Switch“ (siehe Downloads) adressiert der BDI fünf Kernforderungen an die Politik und zeigt Lösungsvorschläge auf:
- starke Signale der Bundesregierung in Richtung EU-Kommission
- starke Signale der Bundesregierung in Richtung Bundesländer
- Rechtsverordnung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 EnSiG sehr zügig erlassen
- Regelungsbedarf in der Verordnung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 EnSiG
- weiterer Änderungsbedarf im EnSiG und BImSchG: Die Ausnahmeregelungen in der Verordnungsermächtigung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EnSiG und §§ 31a bis 31d BImSchG sind nicht ausreichend
Downloads
Die Stellungnahme wurde durch den BDI u. a. an das BMWK und BMUV sowie die Wirtschaftsministerien der Bundesländer versandt. Gern können Sie diese für Ihre politischen Ansprechpartner in Bund und Ländern nutzen.
Weiterhin macht der BDI auf folgende Entwicklungen aus Bund und Ländern zum „Fuel Switch“ aufmerksam:
- Stellungnahme des BMUV gegenüber den Bundesländern zum Brennstoffwechsel (siehe Downloads)
- Erlass aus NRW zum „Fuel Switch“ (siehe Downloads)
- Das bayerische Kabinett hat gestern Beschlüsse bezüglich eines erleichterten Brennstoffwechsels im Kontext einer Gasmangellage beschlossen, die Inhalte/Forderungen lassen sich der Pressemitteilung entnehmen
- Das thüringische Umweltministerium hat eine Meldung veröffentlicht: „Energiekrise: Schnelle Genehmigung und weniger Bürokratie bei Wechsel des Energieträgers | Informationsangebote für Wirtschaft und Verwaltung“
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie informiert.