Zu den vom BMAS vorgelegten Arbeitsentwürfen für eine Novellierung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und die Betriebssicherheitsverordnung hat der BDI kurzfristig Stellung genommen. Sollten aus Sicht der Textilindustrie im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens weitere Punkte zu adressieren sein, bitten wir um Ihre Rückmeldung.
Hoppla!
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