
Die EU-Kommission hat am 10. August 2023 der deutschen Carbon-Leakage-Regelung gemäß der Brennstoffemissionshandel-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) zugestimmt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beginnt ab sofort mit dem Versand der BECV-Beihilfebescheide. Neuanträge zur Beihilfegewährung können ebenfalls gestellt werden.
Hoppla!
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