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23.10.2024 // Recht + Betriebspraxis

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt. Es tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Änderungen im BEEG werden jedoch erst zum 01.05.2025 wirksam.

Hoppla!

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