Mit der Verordnung (EU) 2023/2055 zur Beschränkung von Mikroplastik, das Produkten absichtlich zugesetzt wird, treten ab 17. Oktober 2025 erstmals Informationspflichten und ab 2026/2027 schrittweise Berichtspflichten in Kraft. Wir geben Ihnen einen Überblick über den Anwendungsbereich, die für Textilunternehmen relevanten Ausnahmen sowie die zeitlichen Pflichten.
Hoppla!
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