
Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO genannten Kriterien zu erfolgen: Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung.
Hoppla!
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