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09.07.2024 // Recht + Betriebspraxis

Eine klare Abgrenzung zwischen vergütungspflichtigem Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ist nicht immer eindeutig ermittelbar und lässt folglich Raum zum Streit. Das LAG Niedersachsen befasste sich mit Urteil vom 6.12.2023 (2 sa 142/23) mit der Frage der Abgrenzung zwischen (vergütungspflichtigem) Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Rahmen der in der Wohnung der Arbeitnehmerin stattgefundenen Bereitschaftszeit.

Hoppla!

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