Eine klare Abgrenzung zwischen vergütungspflichtigem Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ist nicht immer eindeutig ermittelbar und lässt folglich Raum zum Streit. Das LAG Niedersachsen befasste sich mit Urteil vom 6.12.2023 (2 sa 142/23) mit der Frage der Abgrenzung zwischen (vergütungspflichtigem) Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Rahmen der in der Wohnung der Arbeitnehmerin stattgefundenen Bereitschaftszeit.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.