
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sein Merkblatt zur Handhabung der A1-Bescheinigung bei kurzfristigen und kurzzeitigen grenzüberschreitenden Tätigkeiten aktualisiert. Darin spricht das BMAS unverbindliche Empfehlungen aus, in welchen Fällen es seines Erachtens zweckmäßig sein kann, auf einen vorherigen Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung zu verzichten und wann nicht.
Hoppla!
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