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10.06.2022 // Recht + Betriebspraxis

Bundesrat billigt gesetzlichen Mindestlohn und Änderungen für geringfügig Beschäftigten

Der Bundesrat hat heute das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigten“ gebilligt.

Das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ stand bereits am heutigen Tage auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates, da die Regierung ein rasches Inkrafttreten des Gesetzes anstrebt. Dieser hat das Gesetz nun abschließend beraten und in der vom Bundestag verabschiedeten Form gebilligt. Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in zwei Stufen in Kraft.

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 € gilt vom 1. Oktober 2022 an. Ebenso gelten die Neuregelungen zu Mini- und Midijobs von diesem Tag an.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände weist darauf hin, dass die mit dem Gesetzgebungsverfahren verbundenen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des tiefen Eingriffs in Tarifautonomie und Vertrauensschutz durch diese gesetzliche Anhebung des Mindestlohns bestehen bleiben. Weder die Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags, im Plenum des Parlaments vor der Verabschiedung des Gesetzes noch die Beratung im Bundesrat haben diese Zweifel ausräumen können.

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