Das Europäische Parlament hat im Rahmen des Pakets „Omnibus I“ Änderungen am CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) beschlossen. Kernpunkte sind die neue 50-Tonnen-Schwellengrenze und die verpflichtende Zulassung als CBAM-Anmelder ab dem 01.01.2026.
Hoppla!
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