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16.08.2022 // Recht + Betriebspraxis

Regelungen der CoronaVO BW verlängert

Die aktuelle CoronaVO BW gilt über den 22.08.2022 unverändert bis 19.09.2022.

Die Landesregierung hat am 15.08.2022 die Verlängerung der bis 22.08.2022 geltenden Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO BW)  beschlossen. Eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Die bestehenden Corona-Basisschutzmaßnahmen werden somit bis 19.09.2022 fortgeführt. Unter anderem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Arztpraxen oder in Einrichtungen und Fahrzeugen sowie an Einsatzorten des Rettungsdienstes.

Die Verkündung der CoronaVO BW soll am 19.08.2022 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg erfolgen. Die Verlängerung der Verordnung wird danach am 22.08.2022 in Kraft treten. Die ab 22.08.2022 geltende CoronaVO BW finden Sie hier.

Eine Übersicht über die seit 02.05.2022 geltenden Corona-Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

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