Profil
©iStockphoto.com/httpwww.fotogestoeber.de
15.09.2022 // Recht + Betriebspraxis

CoronaVO BW mit kurzer Verlängerung

Die Regelungen der aktuellen CoronaVO BW gelten über den 19.09.2022 unverändert bis 23.09.2022.

Zuletzt hatten wir Sie über die bis 19.09.2022 geltende Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO BW) informiert. Die Landesregierung hat am 13.09.2022 die Verlängerung dieser CoronaVO BW beschlossen. Eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Die bestehenden Corona-Basisschutzmaßnahmen werden somit bis 23.09.2022 fortgeführt. Unter anderem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Arztpraxen oder in Einrichtungen und Fahrzeugen sowie an Einsatzorten des Rettungsdienstes.

Die Verkündung der CoronaVO BW soll am 16.09.2022 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg erfolgen. Die Verlängerung der Verordnung wird am 19.09.2022 in Kraft treten. Die ab 19.09.2022 geltende CoronaVO BW finden Sie hier.

Die kurze Geltungsdauer der CoronaVO BW (19.09. – 23.09.2022) ist der Regelung im IfSG geschuldet. Dieses bietet aktuell nur die Rechtsgrundlage für solche Corona-Verordnungen bis 23.09.2022, die Änderung des IfSG mit neuer Rechtsgrundlage soll am Freitag den Bundesrat passieren und dann nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Eine Übersicht über die seit 02.05.2022 geltenden Corona-Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie wie üblich auf dem Laufenden halten.

Auch interessant ...

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required