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24.11.2022 // Recht + Betriebspraxis

CoronaVO BW bis ins neue Jahr verlängert

Die Regelungen der aktuellen CoronaVO BW gelten über den 30.11.2022 unverändert bis 31.01.2023.

Die Landesregierung hat am 22.11.2022 die Verlängerung der CoronaVO BW beschlossen. Eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Unter anderem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie für das Personal von Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Für Patienten und Besucher von Arztpraxen und vergleichbaren Behandlungs- und Versorgungseinrichtungen ergibt sich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske direkt aus dem Infektionsschutzgesetz.

Einen Überblick über die seit 01.10.2022 geltenden Coronaregeln finden Sie hier.

Die Verkündung der CoronaVO BW soll am 25.11.2022 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg erfolgen. Die Verlängerung der Verordnung soll am 30.11.2022 in Kraft treten. Die seit 01.10.2022 geltende CoronaVO BW finden Sie hier.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie wie üblich auf dem Laufenden halten.

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