Profil
©Istockphoto.com/fermate
26.07.2022 // Recht + Betriebspraxis

Coronavirus: Regelungen der CoronaVO BW gelten weiter bis 22.08.2022

Die Regelungen der aktuellen CoronaVO BW gelten über den 25.07.2022 unverändert bis 22.08.2022.

Die Landesregierung hat am 19.07.2022 die Verlängerung der CoronaVO BW beschlossen. Eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Die bestehenden Corona-Basisschutzmaßnahmen werden somit bis 22.08.2022 fortgeführt.

Unter anderem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei :

  • der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
  • dem Eintreten in Arztpraxen
  • dem Aufenthalt in Einrichtungen und Fahrzeugen sowie an Einsatzorten des Rettungsdienstes

Die Verkündung der CoronaVO BW soll am 22.07.2022 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg erfolgen. Die Verlängerung der Verordnung wird danach am 25.07.2022 in Kraft treten.

Eine Übersicht über die seit 02.05.2022 geltenden Corona-Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie hier. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie wie üblich auf dem Laufenden halten.

Auch interessant ...

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required