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24.06.2022 // Recht + Betriebspraxis

CoronaVO BW gilt weiter

Die Landesregierung hat am 21. Juni 2022 erneut eine CoronaVO BW beschlossen. Die Regelungen der aktuellen Verordnung gelten unverändert bis 25. Juli 2022.

Mit dieser Verordnung werden die seit 03. April 2022 bestehenden Corona-Basisschutzmaßnahmen bis 25. Juli 2022 fortgeführt. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Arztpraxen oder in Einrichtungen und Fahrzeugen sowie an Einsatzorten des Rettungsdienstes aufrechterhalten.

Die neue Verordnung tritt am 27. Juni 2022 in Kraft.

Die bis 25. Juli 2022 gültige CoronaVO BW finden Sie hier.

Eine Übersicht über die seit 02. Mai 2022 geltenden Corona-Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie hier.

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