Wir informieren über das aktualisierte BDA-Positionspapier zur Überarbeitung der sozialen EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards. Mit Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts am 3. Juli 2026 begann eine zweimonatige Frist, innerhalb derer das EP und der Rat Einwände erheben können (Art. 290 AEUV). Die Frist endet am 3. September 2026 und kann einmalig um weitere zwei Monate verlängert werden.
Hoppla!
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