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26.06.2025 // Recht + Betriebspraxis

Ab dem 1. Juli 2025 müssen Arbeitgeber und Zahlstellen verpflichtend am Digitalen Verfahren Datenaustausch der Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV/ PUEG) teilnehmen.

Hoppla!

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