Profil
©iStockphoto.com/Makhbubakhon Ismatova
09.06.2022 // Recht + Betriebspraxis

Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts setzt sich mit der Frage auseinander, ob das Angebot zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach §167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, mit denen ein individueller Anspruch bzw. ein individuelles Recht der betroffenen Mitarbeitenden korrespondiert.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required