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08.01.2021 // Recht + Betriebspraxis

Die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Baden-Württemberg – weist hinsichtlich der Einbringung von Urlaubstagen bei Kurzarbeit auf Änderungen hin, die seit dem 1. Januar 2021 zu berücksichtigen sind.

Hoppla!

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