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14.05.2021 // Recht + Betriebspraxis

Am 1. Oktober 2021 beginnt die erste Phase zur Umsetzung des Projektes zur Digitalisierung der AU-Bescheinigung. Bis 1. Juli 2022 erfolgt aber weiterhin die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform.

Hoppla!

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