Unmittelbar vor Inkrafttreten der neuen Vorgaben des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) am 27. September 2026 hat der Deutsche Bundestag gestern das Gesetz auf Grundlage eines Änderungsantrags der Regierungskoalition ergänzt.
Hoppla!
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