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31.03.2023 // Recht + Betriebspraxis

Die bundesweiten Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen enden mit Ablauf des 07.04.2023. Die befristete Möglichkeit, u.a. Betriebsversammlungen und Einigungsstellen mittels audiovisueller Einrichtungen durchzuführen, wurde nicht verlängert.

Hoppla!

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