Im November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Es gibt verschiedene Umsetzungs- und Meldefristen, darunter die Übermittlungspflicht für Abwärme erstmals zum 1. Januar 2025. Anfang August 2024 wurden nun im aktualisierten BAFA-Merkblatt neue Bagatellgrenzen veröffentlicht.
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