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26.04.2024 // Recht + Betriebspraxis

Zur Abrechnung der nunmehr ausgelaufenen Energiepreisbremsen müssen Unternehmen eine finale Selbsterklärung bis zum 31. Mai 2024 abgeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist in begründeten Fällen möglich. Diese wird dabei standardisiert um drei Monate bis zum 2. September 2024 gewährt.

Hoppla!

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