
Zur Abrechnung der nunmehr ausgelaufenen Energiepreisbremsen müssen Unternehmen eine finale Selbsterklärung bis zum 31. Mai 2024 abgeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist in begründeten Fällen möglich. Diese wird dabei standardisiert um drei Monate bis zum 2. September 2024 gewährt.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.