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22.07.2022 // Recht + Betriebspraxis

Energiepreispauschale: FAQ zur Umsetzung aktualisiert

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat seine FAQ zur Energiepreispauschale aktualisiert. Neu hinzugekommen ist insbesondere die Klarstellung, dass die Energiepreispauschale nicht der Lohnpfändung unterliegt.

Die FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) wurden aktualisiert.

Die Ergänzungen betreffen die Ausführungen zur Anspruchsberechtigung (Abschnitt II, Frage 4 und 4.1) sowie die Frage der Pfändbarkeit der Energiepreispauschale (vgl. Abschnitt VI, Frage 27). Im letzteren Fall stellt das BMF klar, dass die EPP nicht von einer Lohnpfändung umfasst ist, „da es sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um ‚Arbeitslohn‘ oder ‚Arbeitsentgelt‘ handelt. Die steuerrechtliche Einordnung der EPP als Arbeitslohn ist insoweit unbeachtlich.“

Der BDI hatte sich für eine entsprechende Klarstellung eingesetzt.

Ansprechpartner*innen

Michael Engelhardt

Energie und Rohstoffpolitik

Gesamtverband textil+mode

T +49 30 726220-36F +49 30 726220-136mengelhardt@textil-mode.de

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