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23.09.2021 // Recht + Betriebspraxis

Die meisten Nichtgeimpften sollen spätestens ab 1. November 2021 keine Entschädigung wegen angeordneter Corona-Quarantäne oder Tätigkeitsverbotes erhalten. Bereits seit dem 15.09.2021 wird dies in Baden-Württemberg ohnehin schon umgesetzt.

Hoppla!

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