
Im Rahmen der EUDR hat die EU-Kommission eine Länder-Benchmarking-Liste veröffentlicht. Es ist ein zentrales Dokument für die nationalen Kontrollbehörden, aber auch ein wichtiges Bewertungskriterium für Unternehmen, die der Verordnung unterliegen und ihrer Sorgfaltsprüfpflicht nachkommen müssen.
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